QUALITYmed Gruppe

Funktionen

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon
Steuernews für Ärzte

Funktionen

Sie sind hier:

Elektronische AU-Bescheinigung

Pflegebonusgesetz verabschiedet

Pflegepersonal erhält steuerfreien Sonderbonus ...mehr

EuGH-Urteil zur Umsatzsteuerpflicht

Steuerliche Gleichbehandlung von Privatkliniken ...mehr

Gewerbebetrieb bei Arztpraxis

FG-Urteil zur gewerblichen Infizierung ...mehr

Vermietung von Arztpraxen

Gewerbliche Apothekeneinkünfte infizieren Mieteinnahmen aus Arztpraxen ...mehr

Elektronische AU-Bescheinigung

Übergangsphase verlängert ...mehr

Kindergeld bei Arztausbildung

Kein Anspruch auf Kindergeld während einer Facharztweiterbildung ...mehr

Praxiskauf mit Vertragsarztzulassung

Vertragsarztzulassung neben der Praxiseinrichtung größter Anteil am Kaufpreis ...mehr

Elektronische AU-Bescheinigung

Illustration

AU-Bescheinigung

Die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde bereits 2019 mit dem „Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (BEG III, BGBl 2019 I S. 1746) und dem „Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (7. SGB IV-ÄndG, BGBl 2020 I S. 1248) beschlossen. Offizielles Startdatum war der 1.1.2022. Die Pilotphase zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hätte bereits zum 30.6.2022 enden sollen. Doch viele Arztpraxen hinken mit der technischen Ausstattung und Umsetzung für eine elektronische Übermittlung an die Krankenkassen hinterher. Deshalb wurde die Pilotphase vor Kurzem bis Jahresende 2022 verlängert.

Digitaler Datenabruf

Die Pflicht für Arbeitgeber zum elektronischen Datenabruf bei den Krankenkassen der Arbeitnehmer beginnt demzufolge erst ab dem 1.1.2023. Arbeitnehmer erhalten auf Wunsch weiterhin einen Papierausdruck ihrer AU-Bescheinigung, Sie müssen diesen ab Beginn des nächsten Jahres weder der Krankenkasse schicken noch dem Arbeitgeber vorlegen. Allerdings bleibt Arbeitnehmern die Pflicht, ihre Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Stand: 29. August 2022

Bild: rogerphoto - stock.adobe.com

QUALITYmed
Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
QUALITYmed Gruppe QUALITYmed Gruppe work Nürnberger Straße 38 90530 Wendelstein Deutschland work +49 (0) 9129 2808-0 fax +49 (0) 9129 26589 49.35915 11.14262
QUALITYmed Gruppe QUALITYmed Gruppe work Tillypark 4 90431 Nürnberg Deutschland work +49 (0) 911 / 92 666-0 fax +49 (0) 911 / 92 666-48 49.4344 11.03634
QUALITYmed, Unternehmensberatungsgesellschaft mbH QUALITYmed, Unternehmensberatungsgesellschaft mbH work Nürnberger Straße 38 90530 Wendelstein Deutschland work +49 91 29 / 28 08-0 fax +49 91 29 / 2 65 89 48.26071281439687 14.26098346710205
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369