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Wachstumschancengesetz II

Wachstumschancengesetz I

Überblick über die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Steuerneuregelungen bei der Einkommensteuer ...mehr

Wachstumschancengesetz II

Wachstumschancengesetz: nicht umgesetzte Maßnahmen ...mehr

Automatischer Informationsaustausch

BFH hält Finanzkonten-Austausch für verfassungsgemäß ...mehr

Veräußerung eines Teilgrundstücks

Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines zu Wohnzwecken dienenden Teilgrundstücks ...mehr

Grunderwerbsteuerfreie Nachlassteilung

Voraussetzungen zur Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG ...mehr

Steuerfreie Kaufkraftzuschläge 2024

BMF veröffentlicht Tabelle der steuerfreien Kaufkraftzuschläge bei Auslandsentsendung ...mehr

Kassen-Nachschau

Kassen-Nachschauen als eines der primären Prüfungsfelder der Finanzverwaltung ...mehr

Corona-Schlussabrechnungen

Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024 ...mehr

Wachstumschancengesetz II

Ampel und Straßenschild

Einkommensteuer

Folgende im Gesetzentwurf enthaltene Neuerungen wurden vom Vermittlungsausschuss nicht übernommen:

  • Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von € 1.000,00
  • Anhebung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800,00 auf € 1.000,00 sowie die geplanten Regelungen zum Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand sowie des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen von € 110,00 auf € 150,00
  • Erhöhung des Fördersatzes für energetische Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)

Gewerbesteuer

Nicht umgesetzt wurde die Abschaffung der Reichweitenbegrenzungen für Hybridelektrofahrzeuge zum Zweck einer nur hälftigen Hinzurechnung der Leasingraten für die Ermittlung des für die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns (§ 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 2 Doppelbuchst. bb GewStG). Nicht übernommen wurden die geplanten Regelungen zum erweiterten Verlustvortrag nach § 10a GewStG.

Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer wurde vom Vermittlungsausschuss aus dem Gesetzentwurf die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes und der Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Umsätze von 9,0 % auf 8,4 % gestrichen. Ohne Änderungen wurden die Regelungen zur obligatorischen Verwendung von e-Rechnungen vom Vermittlungsausschuss übernommen. Erübrigt hat sich wegen der langen Umsetzungsdauer die geplante Gesetzesänderung über das vorzeitige Auslaufen der befristeten ermäßigten Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen.

Stand: 28. April 2024

Bild: hkama - stock.adobe.com

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