Unsere Leistungen Für Zahnärzte
Jahresabschluss und Steuererklärung
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.
Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung.
- Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen oder Bilanzen nach den steuerlichen Vorschriften
- Erstellung von aussagefähigen Auswertungen zur wirtschaftlichen Lage
- Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerlast für die nächsten Jahre
- Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse (Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Ehegatte, Kinder)
- Herbstgespräch zur Erarbeitung der Strategie für die nächsten Jahre